Fragen zur Abgeltungsteuer

Der Abgeltungssteuer ist nun ab 2009 in Kraft getreten, so ist es empfehlenswert sich mit den Änderungen, die durch ihn zustande kommen, näher zu befassen. Wir haben für Sie die Eckpunkte der Abgeltungssteuerregelungen zusammengefasst:

  • Jeder Kapitalertrag, der den neuen Sparer-Pauschalbetrag (für Singles = 801€ und für Eheleute = 1.602€) überschreitet, wird pauschal mit 25 % besteuert.
  • 25% beinhalten in sich Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
  • Wegfall der „Veräußerungsfrist", d.h. die Besteuerung der Gewinne erfolgt unabhängig der Haltedauer beim Anleger, wenn die Kapitaleinlage nach dem 01.01.09 erfolgte.
  • Abgeltungssteuer wird direkt bei den kontenführenden Geldinstituten einbezogen
  • Einzelnachweis der Werbungskosten ist nicht mehr möglich. Der steuerfreier Betrag von 801€ pro Person berücksichtigt bereits sämtliche entstandene Werbungskosten
 

 

 

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